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LSG Hessen Urteil v. - L 5 R 256/16

Der Kläger wendet sich gegen die teilweise Rücknahme seiner Erwerbsminderungsrente wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze nach § 96a Sozialgesetzbuch, Sechstes Buch (SGB VI) und gegen die Erstattungsforderung der Beklagten in Höhe von 1.081,28 Euro aufgrund überzahlter Rentenleistungen.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 22/2018 S. 1591
QAAAG-88795

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Nutzungsdauer:
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LSG Hessen, Urteil v. 20.04.2018 - L 5 R 256/16

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