Umsatzsteuerbefreiung von IT-Dienstleistungen einer
Arbeitsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen an ihre Gesellschafter nach Art.
132 Abs. 1 Buchst. f der MwStSystRL
Leitsatz
Die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen einer von mehreren gesetzlichen Krankenkassen gegründeten Arbeitsgemeinschaft in
der Rechtsform einer GbR, die Datenverarbeitungsdienstleistungen gegen Kostenumlage an ihre Mitglieder erbringt, folgt unmittelbar
aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der MwStSystRL, wonach Dienstleistungen von selbständigen Personenzusammenschlüssen steuerfrei
sind, wenn die in ihnen zusammengeschlossenen Personen Tätigkeiten ausüben, die von der Steuer befreit sind.
Die Datenverarbeitungsdienstleistungen der Arbeitsgemeinschaft dienen den gesetzlichen Aufgaben der ihr als Gesellschafter
verbundenen gesetzlichen Krankenkassen unmittelbar, weil sie unabdingbare Voraussetzung dafür sind, dass die Krankenkassen
ihren Leistungspflichten gegenüber den Versicherten überhaupt nachkommen können.
Die Befreiung führt nicht zu einer realen Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen, da eine Auftragsvergabe an private Anbieter
nach § 80 Abs. 5 Nr. 2 SGB X wegen der notwendigen Übernahme der Speicherung des gesamten Datenbestandes der Krankenkassen
ausscheidet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1320 Nr. 15 KÖSDI 2018 S. 20904 Nr. 9 PAAAG-88700
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 20.09.2017 - 5 K 1616/15 U
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