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Erbschaftsteuer – Wegfall des Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG (FG)
Hat die Erblasserin vor ihrem Tod im Erdgeschoss eines Zweifamilienhauses und die sie pflegende spätere Alleinerbin mit ihrer Familie in der weiteren Wohnung im Obergeschoss des Zweifamilienhauses gelebt und vermietet die Alleinerbin die Wohnung der Erblasserin im Erdgeschoss nach kurzem Leerstand nach dem Tod der Erblasserin an Angehörige (hier: ihre Söhne), so steht ihr die Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG für die Erdgeschoss-Wohnung nicht zu; eine Vermietung (auch an Angehörige) ist keine Selbstnutzung i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.
Hat die Erblasserin die Wohnung im Obergeschoss früher zwar selbst, aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit und der damit einhergehenden körperlichen Einschränkungen bereits mehr als drei Jahre vor ihrem Tod aber nicht mehr i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG zu eigenen Wohnzwecken genutzt, sonder...