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Marktplatzhaftung — Haftungsregelung zulasten der Online-Marktplätze
JStG 2018 — Referentenentwurf
Steuergesetze und -verwaltung haben erkennbare Probleme mit der rasanten Entwicklung des E-Commerce. Vollzugsdefizite werden im Bereich der Online-Marktplätze vermutet, weil sich die dort aktiven Händler, mangels besserer Kenntnis oder absichtlich, nicht an die geltenden Gesetze halten. Seit einigen Monaten hat sich abgezeichnet, dass mit einer Haftungsregelung zulasten der Online-Marktplätze gegengesteuert werden soll. Der Referentenentwurf zum JStG 2018 liegt nunmehr vor, geplant ist ein Inkrafttreten zum .
I. Hintergrund
Anbieter von Waren bedienen sich in hohem Maße elektronischer Marktplätze. Diese bieten eine relativ einfache Möglichkeit, um das Angebot einem breiten und internationalen Kundenkreis zu präsentieren. Im Fall eines erfolgreichen Geschäftsabschlusses wird die Ware vom Händler oder – in Kombination mit einem Lagervertrag – vom Marktplatzbetreiber an den Kunden versendet. Der Marktplatzbetreiber erhält vom Händler eine Vermittlungsprovision und ggf. ein Entgelt für die logistische Abwicklung.
Soweit der Umsatz der deutschen Umsatzsteuer unterliegt, wird diese grundsätzlich vom Händler geschuldet. Denn der Betreiber des Marktplatzes ist in das Umsatzgeschäft ...