ImmoKWPLV § 5
§ 5 Bau- und Renovierungsdarlehen
Bei Darlehensverträgen, die dem Bau oder der Renovierung einer Wohnimmobilie dienen, darf im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung der hierdurch zu erwartende Wertzuwachs berücksichtigt werden.
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DAAAG-86786