Kiehl – Steuerfachangestellte
Michael Puke

Lexikon für Steuerfachangestellte

18. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-470-53667-5

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Lexikon für Steuerfachangestellte (18. Auflage)

O

1 Oberfinanzdirektion

Die Oberfinanzdirektion (OFD) – eine gemeinsame Mittelbehörde von Bund und Ländern – hat die Leitung der Finanzverwaltung des Bundes und des Landes in ihrem Bezirk (§ 8 FVG).

Die OFD wird durch den Oberfinanzpräsidenten geleitet. Der Oberfinanzpräsident ist sowohl Bundesbeamter als auch Landesbeamter.

Einzelheiten zu den Aufgaben der OFD siehe § 8 FVG.

2 Objektsteuern

  Sachsteuern

3 Ökonomisches Prinzip

Das ökonomische Prinzip strebt ein möglichst günstiges Verhältnis von Aufwand und Ertrag an. Man unterscheidet in zwei Formen:

• Maximalprinzip

Mit gegebenem Aufwand (Mitteln) soll ein größstmöglicher Ertrag (Erfolg) erreicht werden.

• Minimalprinzip

Mit geringstmöglichem Aufwand (Mitteln) soll ein bestimmter Ertrag (Erfolg) erreicht werden.

4 OFD

  Oberfinanzdirektion

5 Offenbare Unrichtigkeit

  Fehler

6 Offene Handelsgesellschaft

Die OHG (§§ 105 – 160 HGB, ergänzend §§ 705 – 740 HGB) ist die vertragliche Vereinigung von zwei oder mehr Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma mit unbeschränkter Haftung aller Gesellschafter.

Die Gesellschafter einer OHG können natürliche oder jurist...

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