Kiehl – Steuerfachangestellte
Michael Puke

Lexikon für Steuerfachangestellte

18. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-470-53667-5

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Lexikon für Steuerfachangestellte (18. Auflage)

K

1 Kalkulatorische Kosten

Kalkulatorische Kosten werden angesetzt, um die Kostenrechnung von Faktoren zu befreien, die ihre Stetigkeit stören würden und um auch jenen Güter- und Diensteverzehr bei der Ermittlung der Selbstkosten zu berücksichtigen, der nicht zu Aufwendungen führt. Damit wird auch die Möglichkeit innerbetrieblicher und zwischenbetrieblicher Vergleiche geschaffen.

Beispiele: Kalkulatorische Abschreibungen,   kalkulatorische Miete ,   kalkulatorischer Unternehmerlohn,   kalkulatorische Zinsen .

2 Kalkulatorische Miete

Mieten fallen an, wenn das Unternehmen an einen Vermieter entsprechende Zahlungen leistet. Stellt ein Einzelunternehmer oder der Gesellschafter einer Personengesellschaft eigene Räume für betriebliche Zwecke zur Verfügung, ist es notwendig, eine Miete kalkulatorisch anzusetzen.

Die kalkulatorische Berücksichtigung der Miete ist aber nicht vertretbar, wenn für die genutzten Räume bereits anteilig kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Erhaltungsaufwand, Gebäudeversicherungen u. Ä. im Unternehmen verrechnet wurden.

3 Kalkulatorische Zinsen

Zinsen sind das Entge...

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