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NWB direkt Nr. 26 vom Seite 678

Gerichtliche Klärung von Gesellschafterstreit in der Personengesellschaft

Michael Bisle

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAG-86292 Gesellschaftsverhältnisse sind wie alle Dauerrechtsbeziehungen streitanfällig, was insbesondere für die personalistisch strukturierten Personengesellschaften gilt. Die persönliche Verbundenheit der Gesellschafter untereinander – gerade in Familienpersonengesellschaften – ist i. d. R. aber auch ein Grund dafür, Gesellschafterkonflikte zunächst außergerichtlich lösen zu wollen. Führen diese Bemühungen zur Streitbeilegung allerdings zu keinem Erfolg, werden Gesellschafterstreitigkeiten wie andere Rechtsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Diverse Anlässe für Gesellschafterstreitigkeiten

[i]Häufiger Streitpunkt: Mängel von GesellschafterbeschlüssenDer wohl überwiegende Teil der gerichtlichen Auseinandersetzungen dürfte in der Praxis den Streit um Mängel von Gesellschafterbeschlüssen betreffen. Weiteres Streitpotenzial bieten darüber hinaus Konflikte über Geschäftsführungsmaßnahmen bzw. Vertretungsfragen unter den Gesellschaftern. Schließlich sind Streitigkeiten um einen Gesellschafterausschluss aus wichtigem Grund sowie die Informationserlangung insbesondere in der Kommanditgesellschaft in der Praxis anzutreffen.

Gerichtliche Auseinandersetzung als Ultima Ratio der Ko...

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