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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 3 K 407/16 EFG 2018 S. 1187 Nr. 14

Gesetze: EStG 2007 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Einziehung einer Forderung als Veräußerung i. S. d. § 23 EStG

Leitsatz

1. Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäftes i. S. d. § 23 EStG konnten – zumindest bis zum Veranlagungszeitraum 2008 – auch Kapitalforderungen sein.

2. Die Einziehung der Forderung, die unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, steht einer Veräußerung i. S. d. § 23 EStG gleich.

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Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1187 Nr. 14
IAAAG-86271

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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 14.03.2018 - 3 K 407/16

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