Jahresabschluss kompakt
3. Aufl. 2019
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StB Franz Kahlen
1. Wesentliches zur Bilanzposition
1.1 Positionsinhalt
Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ lässt sich als Sammelposten zur Erfassung aller nicht an anderer Stelle auszuweisenden Verbindlichkeiten charakterisieren.
Unter „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind z. B. auszuweisen:
Noch nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter
Verbindlichkeiten aus einbehaltenen Sozialabgaben
Steuerschulden der Gesellschaft (soweit nicht als Rückstellung passiviert)
Einbehaltene und abzuführende Steuern (insbesondere Umsatzsteuer sowie Lohn- und Kapitalertragsteuer)
Sonstige Darlehen (Darlehen von Dritten, die keine Kreditinstitute, verbundene Unternehmen oder Beteiligungen sind)
Als Fremdkapital anzusetzende Einlagen stiller Gesellschafter
Noch nicht eingelöste Zins- und Dividendenscheine
Provisionsverpflichtungen
Erhaltene Kautionen
Vorrangiger Ausweis unter einem im gesetzlichen Gliederungsschema aufgeführten Posten, wenn dessen Inhalt der zu beurteilenden Verbindlichkeit besser gerecht wird. Bei wesentlichen Verbindlichkeiten, deren Inhalt nicht durch einen anderen Posten gedeckt wird, ...