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BBK Nr. 12 vom Seite 560

Strukturwandel bei Übergang zur Liebhaberei

Bernd Rätke

[i]Langenkämper, Liebhaberei, infoCenter NWB FAAAB-14585 Erzielt ein Steuerpflichtiger über längere Zeit Verluste, droht die Einstufung als sog. Liebhaberei. Dies hat zur Folge, dass die Verluste nicht mehr anerkannt werden. Welche Folgen ergeben sich aber für die Buchführung und für die Wirtschaftsgüter und deren stille Reserven? Im Beitrag wird erläutert, ob der Übergang zur Liebhaberei eine Betriebsaufgabe darstellt und welche Folgen sich bei einer späteren Entnahme oder Veräußerung des Anlage- und Umlaufvermögens ergeben.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Steuerliche Liebhaberei

1. Grundsätze

Von [i]Fehlende Einkünfteerzielungsabsichteiner Liebhaberei spricht man im Steuerrecht, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt und der Steuerpflichtige Verluste aus privaten Gründen in Kauf nimmt. Solange Gewinne erzielt werden, wird eine Liebhaberei nicht angenommen.

[i]Grözinger, Wann werden Anlaufverluste steuerlich nicht berücksichtigt?, Steuerfach-Scout NWB IAAAE-64277 Praktisch relevant wird die Gefahr einer Liebhaberei hingegen, wenn der Betrieb dauerhaft Verluste erzielt. Allein Anlaufverluste nach Eröffnung der betrieblichen Tätigkeit sind noch nicht schädlich. Anders ist dies aber, wenn die Verluste auch nach einer mehrjährigen Anlaufphase anfallen und der Unternehmer keine strukturändernden Maßnahmen ergreift. ...

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