Abzugsfähigkeit von Gewerbesteuer als Veräußerungskosten bei der Berechnung eines Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 EStG
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Ist die im Rahmen des Verkaufs eines Mitunternehmeranteils nach § 18 Abs. 3 UmwStG entstandene und vom Veräußerer getragene Gewerbesteuer bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 EStG ungeachtet des mit dem UntStRefG 2008 in § 4 Abs. 5b EStG normierten Abzugsverbots auch in nach dem endenden Erhebungszeiträumen als Veräußerungskosten abzugsfähig?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
PAAAG-84987