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Der Abschlussprüfer in der Insolvenz der Berichtsfirma: Bestellt bleibt bestellt?
Anmerkungen zum (Wx)
Steht einem Insolvenzverwalter ein generelles Sonderkündigungsrecht gegenüber dem bereits nach § 318 Abs. 1 HGB wirksam bestellten Abschlussprüfer für die von ihm noch nicht erledigten vorinsolvenzlichen Prüfungsaufträge zu oder bleibt er – über § 155 Abs. 3 InsO hinaus – insoweit an die seinerzeit von der Gesellschaft getroffenen Wahl gebunden? Die obergerichtliche Rechtsprechung ist sich hierüber – bislang – uneins.
(Wx) NWB XAAAG-80427
Bei einer Insolvenz der Gesellschaft fallen Rechnungslegungspflichten und die Pflicht zur Abschlussprüfung nunmehr in die (Feststellungs-)Kompetenz des Insolvenzverwalters. Dabei kann der Fall eintreten, dass jeder an einem bereits vorinsolvenzlich von der insolventen Gesellschaft wirksam beauftragten Abschlussprüfer insbesondere dann nicht mehr festhalten will, wenn Zweifel an dessen fachlicher Expertise oder gar mögliche Schadenersatzansprüche gegen ihn bestehen.
Nach dem soll dem Insolvenzverwalter aber kein generelles Sonderkündigungsrecht gegenüber dem nach § 318 Abs. 1 HGB bereits vor der Insolvenzeröffnung wirksam bestellten Abschlussprüfer für die von i...