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Umsatzsteuer | Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen: Anzahlungen
Wie das bekanntgibt, wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Die Änderungen betreffen vor allem den Zeitpunkt der Vereinnahmung von Anzahlungen. Die Abschnitte 13.5, 13b.12 und 15.3 UStAE werden angepasst. Die Grundsätze des Schreibens v. sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Es [i]Hammerl/Fietz, NWB 7/2018 S. 396 wird nicht beanstandet, wenn Steuerpflichtige für bis zum geleistete Anzahlungen die bisherige Fassung der Abschnitte 13.5, 13b.12 und 15.3 UStAE anwenden.