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Umsatzsteuer | Ausleihe von Lernmitteln durch öffentliche Schulen
Bieten öffentliche Schulen den Eltern und den volljährigen Schülern an, Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts auszuleihen, erfüllen sie damit nach der Verfügung des LfSt S. 1660Niedersachsen v. den Begriff der öffentlichen Bücherei nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG. Die Umsätze aus der entgeltlichen Ausleihe sind (sofern steuerbar) von der Umsatzsteuer befreit. Soweit ausgemusterte Lernmittel aus dem Bestand der Schulbücherei veräußert werden, sind diese Umsätze (soweit steuerbar) nach § 4 Nr. 28 UStG steuerfrei.