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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 3 R 209/16 WA

Der Kläger begehrt von der Beklagten im Wege der Überprüfung für Zeiten der Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die Höchstwertfestsetzung von Arbeitsentgelten zurückzunehmen und zusätzlich (nur noch) Verpflegungsgeld als weiteres Arbeitsentgelt im Sinne des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) festzustellen.

Fundstelle(n):
QAAAG-84832

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.03.2018 - L 3 R 209/16 WA

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