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Berufsrecht – Eingabe zur Anzeigepflicht für Steuergestaltungen (IDW)
Das Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich mit einer Eingabe mit Datum v. bezüglich der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen an das BMF gewandt.
In der Eingabe des IDW werden u. a. folgende Punkte angebracht:
Intermediäre, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sollten nicht anzeigepflichtig sein. Das entsprechende Mitgliedstaatenwahlrecht sollte ausgeübt werden. Seiner Hinweispflicht genügt ein solcher Intermediär dann, wenn er den Steuerpflichtigen darauf hinweist, dass eine Anzeigepflicht bestehen könnte.
Die Definition eines Intermediärs sollte nur in eigener Praxis tätige Wirtschaftsprüfer sowie Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften und nicht auch deren Mitarbeiter erfassen.
Bei der Voraussetzung der Mitglieds...