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NWB-EV Nr. 6 vom Seite 212

Vermögensumschichtungen können zu „jungem Verwaltungsvermögen“ führen

Dr. Ingeborg Haas

Das FG Münster hat sich mit Urteil v.  - 3 K 2867/15 Erb NWB XAAAG-80803 zu der Frage geäußert, ob „junges Verwaltungsvermögen“ i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG (a. F.) auch dann anzunehmen ist, wenn es durch eine Umschichtung schon vorhandenen „alten“ Verwaltungsvermögens angeschafft wurde. Die Kläger des Verfahrens hatten die Auffassung vertreten, dass „junges“ Verwaltungsvermögen nur dann entsteht, wenn die entsprechenden Mittel dem Betrieb innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums erstmals zur Verfügung gestellt werden. Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts ist beim BFH eine Revision unter dem Az. II R 8/18 anhängig.

Kernaussagen
  • Das FG Münster vertritt die Auffassung, dass lediglich darauf abzustellen sei, wie lange sich der einzelne Vermögensgegenstand im Bestand des Betriebs befindet. Damit entstehe junges Verwaltungsvermögen auch dann, wenn der betreffende Vermögensgegenstand mit Mitteln angeschafft wird, die dem Betrieb schon über den Zwei-Jahres-Zeitraum hinaus gehören.

  • Auch wenn diese Entscheidung zu § 13b ErbStG i. d. F. vor der Erbschaftsteuerreform 2016 ergangen ist, hat sie auch für die aktuell gültige Fassung Bedeutung, da in § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG eine Regelung enthalten ist, die der...

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