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Track 04-05 | Umsatzsteuer: Unmittelbare Berufung auf Steuerbefreiung nach Unionsrecht für Bildungsleistungen
Derzeit gehen bei den Finanzämtern eine Vielzahl von Anträgen auf unmittelbare Anwendung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL ein. Nach dieser Vorschrift befreien die Mitgliedstaaten Schul- und Hochschulunterricht, der von Privatlehrern erteilt wird, von der Umsatzsteuer. Das BayLfSt hat die aktuelle Rechtslage erläutert und den Sachbearbeitern Hinweise für die Bearbeitung an die Hand gegeben.
Wir kommen zur Umsatzsteuer. – Aktuell gehen bei den Finanzämtern zahlreiche Anträge ein – zur Steuerbefreiung für Bildungsleistungen. Dies hat das Bayerische Landesamt für Steuern zum Anlass genommen, die aktuelle Rechtslage zu erläutern und den Sachbearbeitern Hinweise für die Bearbeitung an die Hand zu geben.
Es geht konkret um die Frage: Unter welchen Voraussetzungen können sich Unternehmer unmittelbar auf Artikel 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL berufen? Nach dieser Vorschrift befreien die Mitgliedstaaten den von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht von der Umsatzsteuer.
Zunächst einmal ist für die Steuerbefreiung von Bildungsleistungen § 4 Nr. 21 des deutschen Umsatzsteuergesetzes maßgebend. Diese nationale Regelung ist aber bisher nicht an das Unionsrecht angepasst worden. Liegen die Voraussetzungen für die Steuerbefrei...