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Track 26 | Auslandsstudium: Kein Steuervorteil für Unterkunft und Verpflegung ohne eigenen inländischen Hausstand
Ein an einer deutschen Hochschule eingeschriebener Student kann nach einem Urteil des FG Münster während einem Auslandssemestern oder einem Praktikum im Ausland keine Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung geltend machen, wenn er im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält. Voraussetzung für den Abzug der Wohnungskosten sowie der Verpflegungsmehraufwendungen während der Auslandsaufenthalte sei eine doppelte Haushaltsführung.
Für Studenten, die im Ausland studieren oder ein Praktikum absolvieren, ist der Ausgang eines Revisionsverfahrens vor dem Bundesfinanzhof von großer finanzieller Bedeutung.
Das FG Münster hat entschieden: Ein an einer deutschen Hochschule eingeschriebener Student kann während eines Auslandssemesters nur dann Aufwendungen für die Unterkunft und die Verpflegung am Studienort geltend machen, wenn er im Inland einen eigenen Hausstand unterhält. Voraussetzung für den Abzug der Wohnungskosten sowie der Verpflegungsmehraufwendungen während der Auslandsaufenthalte sei eine doppelte Haushaltsführung. Es genügt nach Meinung der Richter nicht, wenn sich am Heimatort weiterhin der Lebensmittelpunkt befindet und der Student seine Eltern dort regelmäßig besuc...