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Einkommensteuer | Leistungen „im Haushalt“ des Steuerpflichtigen
Wird ein Hoftor in einer Tischlerei repariert, ist die Leistung nach dem im räumlichen Bereich des Haushalts erbracht. Auch die Arbeitskosten, die auf die Reparaturarbeiten in der Tischlerei entfallen, sind als Handwerkerleistungen anrechenbar.
Nach Auffassung des Finanzgerichts ist der Begriff „im Haushalt“ räumlich-funktional auszulegen. Deshalb werden die Grenzen des Haushalts i. S. von § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Auch Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze erbracht werden, können begünstigt sein. Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Diese Voraussetzungen sind erfüll...