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Datenschutzerklärung für die Kanzleiwebseite
[i]Hellmann, NWB 21/2018 S. 1537 Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die BStBK stellen ein neues Muster für eine Datenschutzerklärung zur Verfügung, mit dem die Erklärung auf der eigenen Kanzleiwebseite an das ab dem geltende EU-Datenschutzrecht angepasst werden kann und dabei hilft, einen unverzichtbaren Bestandteil des Internetauftritts der Kanzlei rechtssicher zu machen. Das Muster ist auf der Homepage des DStV in der Rubrik Praxistipps sowie auf der Homepage der BStBK in der Rubrik Presse/Service veröffentlicht.