Ihre Stimme ist gefragt
Was ist heutzutage schon selbstverständlich?
Wenn auch durch europarechtliche Umsetzungs- und Anpassungspflichten teilweise mehr getrieben als freiwillig war der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2017 auf dem Gebiet der Abgabenordnung sehr aktiv und sorgte für außergewöhnlich viele verfahrensrechtliche Änderungen. Die größte Aufmerksamkeit erfahren dabei zweifelsohne die abgabenrechtlichen Anpassungen infolge der Datenschutz-Grundverordnung, die nun in wenigen Tagen, ab dem , in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden ist. Von besonderer Praxisrelevanz sind daneben auch die Neuerungen im Zuge des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes, mit dem der Gesetzgeber – als Reaktion auf die im April 2016 aufgrund eines riesigen Datenlecks an die Öffentlichkeit gelangten sog. Panama Papers – sowohl die steuerlichen Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen erweitert als auch zugleich die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden verbessert hat. Auf gibt Baum einen Überblick über diese sowie über die weiteren gesetzlichen Änderungen der Abgabenordnung im letzten Jahr und erläutert deren Auswirkungen auf die Besteuerungspraxis.
Während die Abgabenordnung (erst) im Jahr 1977 in Kraft getreten ist, feierte die Mehrwertsteuer im Januar bereits ihren 50. Geburtstag. Als überraschend ist es daher zu bezeichnen, dass auch nach dieser Zeitspanne noch Urteile mit selbstverständlich klingendem Tenor ergehen: So zum Beispiel die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der (niederländischen) Rechtssache Stadion Amsterdam, mit der die Luxemburger Richter klarstellen, dass eine einheitliche Leistung nur einem einheitlichen Steuersatz unterliegen darf. Weil es jedoch auch in der deutschen Umsatzsteuerlandschaft Regelungen gibt, wonach Leistungsbündel nicht einheitlich besteuert werden – allen voran das Nebeneinander von Hotelübernachtung (7 %) und Frühstück (19 %) – wirft das Urteil berechtigte Fragen auf. Diese sowie weitere Anwendungsfragen im Kontext der Entscheidung untersucht Grambeck auf .
In eigener Sache: Steuerexperten-Umfrage 2018
[i]www.nwb.de/go/steuermarkt-umfrageIhre Stimme ist gefragt! Unsere Kollegen der Redaktion des JUVE-Steuermarkt möchten erfahren, wie zufrieden Sie mit Ihrer beruflichen Situation sind. Nehmen Sie an der Steuermarkt-Umfrage 2018 unter www.nwb.de/go/steuermarkt-umfrage teil und unterstützen Sie JUVE bei der differenzierten Bewertung von Kanzleien, WP-Gesellschaften, Unternehmen, Behörden und Gerichten als Arbeitgeber! 10 Minuten genügen, um unsere Fragen zu beantworten. Um die Vertraulichkeit Ihrer Angaben zu schützen, halten wir keine personenbezogenen Daten fest! Als Belohnung für Ihre Teilnahme erhalten Sie den monatlich erscheinenden JUVE Steuermarkt ein Jahr lang kostenlos!
Beste Grüße
Claudia Kehrein
Fundstelle(n):
NWB 2018 Seite 1497
QAAAG-83821