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EuGH  - C-51/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EGRL 112/2006 Art 2

Rechtsfrage

Es wird beantragt, wie folgt zu entscheiden:

1. Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 2 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie verstoßen, dass sie die Vergütung, die aufgrund des Folgerechts einem Urheber des Originals eines Kunstwerks gebührt, der Mehrwertsteuer unterwirft.

2. Die Republik Österreich trägt die Kosten des Verfahrens.

Kunstwerk; Mehrwertsteuer; Urheber; Vergütung

Fundstelle(n):
TAAAG-83230

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-51/18 - erledigt.

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