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Wir bilden aus! – Qualitätssicherung in der Ausbildung
Die Ausbildung in der Kanzlei oder dem Notariat zu planen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Bevor die Ausbildung im August eines jeden Jahres beginnen kann, sind die Ziele der Ausbildung anhand das Ausbildungsrahmenplans zu definieren und betrieblich zu planen, die Eignung des Unternehmens für die Ausbildung zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Voraussetzungen zu schaffen.
Planung der Ausbildung von Fachangestellten
Während der „Ausbildung der Ausbilder“ erwerben die Teilnehmer auch die Kompetenz, die Voraussetzungen für die Ausbildung im Unternehmen zu prüfen, zu schaffen und die Ausbildung zu planen. Ob das Unternehmen – hier die eigene Anwaltskanzlei oder das Notariat – geeignet ist, Schulabgänger in die Berufsausbildung zu übernehmen, lässt sich leicht anhand der „Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsausbildung (BiBB) vom zur Eignung der Ausbildungsstätten“ feststellen. Die Empfehlungen sind veröffentlich im Bundesanzeiger vom (BAnz AT S2).
(Quelle: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA162.pdf)
Die Empfehlungen werden wie folgt eingeleitet:
„Mit dieser Empfehlung legt der Hauptausschuss Kriterien für die Eignung de...