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Unternehmensbesteuerung in Ungarn
Niedrige Steuersätze, moderate Sozialabgaben und hohe Wachstumsraten bilden für 2018 ein steuerlich attraktives Umfeld
Zur Förderung des Wachstums hat Ungarn in den letzten Jahren die Besteuerung von Unternehmen durch Änderung der Ertragsteuergesetze mehrfach angepasst. Als Anreiz wurde der Körperschaftsteuersatz immer weiter herabgesetzt. Eine Reihe von Steuervergünstigungen sollen die Investitionen in Fertigung, Umweltschutz, Forschung und Entwicklung sowie Immobilien anlocken. Der Beitrag verschafft einen Überblick über die Besteuerungsgrundlagen und über die aktuellen Steuerregelungen auf Unternehmensebene im Jahr 2018.
Die direkte Steuerbelastung von Unternehmen in Ungarn wird nicht nur durch die auf 9 % herabgesetzte Körperschaftsteuer erleichtert, sondern kann durch Steuerermäßigungen völlig entfallen. Das Besteuerungssystem bietet nicht nur für Fertigungsunternehmen, sondern auch für Forschung und Entwicklung, für die Beteiligung an Start-ups und Energieeinsparungen günstige steuerliche Bedingungen. Je nach Investitionshöhe kann die Körperschaftsteuer bis zu 80 % durch Steuervergünstigungen minimiert werden. Investitionen im Bereich der Produktdiversifikation und neue Verfahrensinnovation werden ab 2018 gesondert begünstigt.
Bei Immobili...