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LSG Bayern Beschluss v. - L 11 AS 191/18 B PKH

Leitsatz

Leitsatz:

1. Nach Erhebung einer Untätigkeitsklage und Erlass des vom Kläger begehrten Bescheides ist dieser auf die Möglichkeit zur Klageänderung hinzuweisen und das Widerspruchsverfahren nachzuholen.

2. Der Vermerk der Aufgabe zur Post gemäß § 37 Abs. 2 SGB X muss im Regelfall von der Poststelle angebracht werden.

Fundstelle(n):
CAAAG-82093

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Beschluss v. 19.03.2018 - L 11 AS 191/18 B PKH

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