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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 14 K 316/16

Gesetze: EStG § 41 Abs. 4

Lohnsteuer: Einsatz eines Schiffes zum Fischfangs - keine Begünstigung der Lohnaufwendungen nach § 41a Abs. 4 EStG

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der Begünstigung nach § 41a Abs. 4 Satz 1 EStG.

  2. § 41a Abs. 4 EStG verlangt den Betrieb eines Handelsschiffes.

  3. Ein Schiff, das für Zwecke des Fischfangs eingesetzt wird, hat seinen Hauptzweck nicht in der Beförderung von Gütern oder Personen.

  4. Demzufolge sind die entsprechenden Lohnaufwendungen nicht nach § 41a Abs. 4 EStG begünstigt.

Fundstelle(n):
YAAAG-82038

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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 21.06.2017 - 14 K 316/16

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