Erstattungszinsen für Bauträger für zunächst zu Unrecht festgesetzte und gezahlte Umsatzsteuer
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1. Entstehen Erstattungszinsen nach § 233a AO, wenn ein Bauträger zunächst entsprechend der damaligen Verwaltungsauffassung die von ihm bezogenen Bauleistungen gemäß § 13b UStG der Umsatzsteuer unterworfen, die errechneten Steuerbeträge gezahlt, und nach Ergehen des nach Abgabe berichtigter Umsatzsteuererklärungen aufgrund des Wegfalls der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers Umsatzsteuererstattungen beantragt hat?
2. Stellt die aufgrund des geänderte Auslegung des § 13b UStG ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 233a Abs 2a AO dar?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
JAAAG-81956