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Abbildung von Mobilienleasing nach IFRS 16
Spätestens für Berichtsperioden, die am oder nach dem beginnen, ändert IFRS 16 für die Bilanzierung beim Leasingnehmer alles. Die bisherige Möglichkeit zur off-balance-Beschaffung von identifizierbaren Vermögenswerten entfällt. Die bilanzielle Abbildung richtet sich künftig nach dem right-of-use-Modell. Für Leasingverhältnisse sind – insofern keine praktische Erleichterung in Anspruch genommen werden kann (IFRS 16.5) – eine Leasingverbindlichkeit für künftige Zahlungsverpflichtungen und ein Nutzungsrecht anzusetzen (.22). Trotz fehlender Änderung auf der Sachverhaltsebene ergeben sich weitreichende Auswirkungen für die Abbildungsebene von Leasingtransaktionen. Zur Illustration der Auswirkungen stellen wir Ihnen an dieser Stelle exemplarisch die künftige Abbildung von Mobilienleasingvereinbarungen vor. Eine ausführliche Arbeitshilfe (Excel-Datei) ergänzt die nachfolgenden Erläuterungen. Diese steht Ihne hier zum Download zur Verfügung:
Ausgangspunkt dieser Arbeitshilfe ist folgender beispielhafter (vereinfachter) Vertrag, der ohne Schätzungsänderung (reassessment) oder Modifikation durchläuft:
Ein LN schließt am einen Leasingvertrag über einen Pkw mit einer Laufzeit von dre...