Kapitalabfindung aus einem Altersvorsorgevertrag fällt nicht unter § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG?
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Liegen die Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG vor, wenn ein Altersvorsorgevertrag ursprünglich nicht die Möglichkeit einer Kapitalabfindung vorsah, sondern die Abfindung einer Kleinbetragsrente erst nachträglich vereinbart wird?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
UAAAG-81426