BFH - V R 64/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: UStG 2005 § 17 Abs 1 S 1, RL 77/388/EWG Art 11 Teil C Abs 1 UAbs 1, UStG 2005 § 16 Abs 1 S 3, UStG 2005 § 10 Abs 1 S 3, RL 77/388/EWG Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a
Rechtsfrage
1. Stellen Leistungen, die der Anbieter eines Kundenbindungsprogramms gegen Entgelt im Rahmen einer "Partnervereinbarung" an Händler ("Partner") durch Belieferung der Teilnehmer, d.h. der Kunden der im (Internet)handel als Verkäufer tätigen Partner, mit Warenprämien oder Dienstleistungsprämien erbringt, ebenso wie die im Zusammenhang mit dem Kundenbindungsprogramm an die Partner ausgeführten Managementleistungen steuerbare Umsätze i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG dar?
2. Ist die Lieferung eines multifunktionalen Gutscheins als eine nicht steuerbare Ausgabe eines Zahlungsmitteläquivalents zu qualifizieren, so dass der Lieferant eines solchen Gutscheins nicht bereits im Zeitpunkt der Lieferung des Gutscheins, sondern erst im Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins durch den Gutscheinempfänger eine steuerbare Lieferung ausführt?
3. Ist die Vorschrift des § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG unionsrechtskonform nicht nur auf den Fall der Minderung, sondern auch auf den Fall der Erhöhung der Bemessungsgrundlage anwendbar (hier: Erhöhung der Bemessungsgrundlage wegen Nichteinlösung bzw. des Verfalls von Prämienpunkten)?
Bemessungsgrundlage; Erhöhung; Gutschein; Kunde; Prämie; Zeitpunkt
Fundstelle(n):
LAAAG-81374