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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 14 | Jubiläum: FG Münster akzeptiert den größten Teil der Kosten für eine dreitägige Feier

Bemerkenswert ist ein aktuelles Urteil des FG Münster, das die Kosten für eine ein Wochenende andauernde gemeinsame Jubiläumsveranstaltung eines Vereins und einer GmbH größtenteils als abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannte. Wir erinnern zudem an ein Urteil des BFH, wonach die Kosten für sog. Herrenabende, die eine Rechtsanwaltskanzlei im Garten des Privathauses eines Partners veranstaltete, nicht generell vom Abzug ausgeschlossen sind.

Ein aktuelles Urteil des FG Münster zeigt einmal mehr: Die Chancen, das Finanzamt an den Kosten für eine Feier zu beteiligen, haben sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Das gilt für Gewerbetreibende und Freiberufler genauso wie für Arbeitnehmer. Viele Steuerrichter sind großzügig, wenn es um die berufliche bzw. betriebliche Veranlassung eines Festes geht. – Sagen Sie uns doch bitte: Über welchen Fall musste das FG Münster entscheiden?

Ein Verein erzielte gewerbliche Einkünfte. Er verfolgte den Zweck, den Zusammenhalt unter kleinen und mittelständischen Betrieben zu fördern. Zum 25-jährigen Bestehen veranstaltete er eine Jubiläumsfeier. Zusammen mit einer GmbH, die die Betreuungsleistungen für die Mitg...

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