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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 05 | Nachforderungszinsen: BFH hält die 6 % jährlich im Jahr 2013 für noch verfassungsgemäß

Die Höhe der Nachforderungszinsen, die für Verzinsungszeiträume des Jahres 2013 geschuldet werden, verstößt nach einem aktuellen Urteil des BFH weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot. Der BFH hält den Zinssatz von 0,5 % für jeden Monat (6 % pro Jahr) auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 für verfassungsgemäß. Die Hoffnungen ruhen jetzt auf dem BVerfG.

Seine jährliche Pressekonferenz nutzt der Bundesfinanzhof gerne, um besonders interessante Urteile öffentlichkeitswirksam zu verkünden. Mit gespannter Erwartung hatte sich daher vor wenigen Wochen die Fachpresse in München-Bogenhausen versammelt. Vor allem im Hinblick auf die angekündigte Entscheidung des III. Senats, ob die Verzinsung von Nachzahlungen mit 0,5 % pro Monat angesichts der andauernden Niedrigzinsphase noch verfassungsgemäß ist. Wer auf ein steuerzahlerfreundliches Urteil gehofft hatte, wurde jedoch leider enttäuscht. Nach Auffassung des BFH verstoßen die 6 % jährlich nicht gegen den Gleichheitssatz und auch nicht gegen das Übermaßverbot. Zumindest im Jahr 2013. Die Hoffnungen ruhen jetzt auf dem Bundesverfassung...

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