Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG 31.08.2017 B 2 U 9/16 R, NWB 17/2018 S. 1208

Versicherungsschutz | Handlungstendenz des Versicherten

Befinden sich private Wohnung und Betriebsstätte (hier: ein Friseursalon) in demselben Wohn- und Geschäftsgebäude, kommt es für die Anerkennung von Versicherungsschutz (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII) auf die subjektive Handlungstendenz des Versicherten bei der zum Zeitpunkt des Unfalls von ihm ausgeübten Verrichtung (hier: Waschen von Geschäftstextilien) und weniger auf die Häufigkeit der Nutzung des konkreten Unfallorts innerhalb des Hauses zumindest dann an, wenn sich der Unfall in Räumen oder auf Treppen ereignet hat, die weder eindeutig der Privatwohnung noch der Betriebsstätte zugeordnet werden können. [i]infoCenter „Unfallversicherung“ NWB RAAAB-13236

Anmerkung:

Der Senat konkretisiert damit seine Rechtsprechung, dass bei der Feststellung eines Arbeitsunfalls im häuslichen Bereich nicht (mehr) vorrangig die – qualitativ zu bestimmende ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen