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Ausgaben für Studium als Werbungskosten
[i] BRAK, Mitteilung v. 11.4.2018Auf Anfrage des BVerfG hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zu der Frage Stellung genommen, ob § 9 Abs. 6 EStG i. d. F. des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes v. (BGBl 2011 I S. 2592) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und auch keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern.
[i]Korn, NWB 47/2014 S. 3520Als Reaktion auf die im Jahr 2002 geänderte und seither ergangene Rechtsprechung des VI. Senats des BFH hat der Gesetzgeber die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt (und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet), rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2004 vom Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen (§ Abs. 9 und §