RL 2002/58/EG Artikel 19
Artikel 19 Aufhebung
Die Richtlinie 97/66/EG wird mit Wirkung ab dem in Artikel 17 Absatz 1 genannten Zeitpunkt aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAG-81076