RL (EU) 2016/680 Artikel 59
Kapitel X: Schlussbestimmungen
Artikel 59 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI
(1) Der Rahmenbeschluss 2008/977/JI wird mit Wirkung vom 6. Mai 2018 aufgehoben.
(2) Verweise auf den in Absatz 1 genannten aufgehobenen Beschluss gelten als Verweise auf diese Richtlinie.
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BAAAG-80884