RL (EU) 2016/680 Artikel 10

Kapitel II: Grundsätze

Artikel 10 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung ist nur dann erlaubt, wenn sie unbedingt erforderlich ist und vorbehaltlich geeigneter Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person erfolgt und

  1. wenn sie nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zulässig ist

  2. der Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffenen oder einer anderen natürlichen Person dient oder

  3. wenn sie sich auf Daten bezieht, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat.

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BAAAG-80884