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BBK Nr. 8 vom Seite 385

Aktivierung von Herstellungskosten

Neufassung und Anpassung des IDW RS HFA 31 an DRS 24

Dr. Christian Hanke

[i]Mujkanovic, Bilanzierung von Software nach IDW RS HFA 11 n. F. und 31 n. F., StuB 2/2018 S. 49 NWB TAAAG-70260 Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am die Neufassung der Stellungnahme zur „Aktivierung von Herstellungskosten“ (IDW RS HFA 31 n. F.) verabschiedet. Zum einen wurden Anpassungen vorgenommen, die aufgrund geänderter Regelungen durch das BilRUG notwendig geworden sind. Zum anderen hat sich das IDW in Bezug auf die Nachaktivierung in Vorperioden erfasster Aufwendungen dem DRSC angepasst und eine Konvergenz zu DRS 24 hergestellt. Der Beitrag stellt die Änderungen im Vergleich zu IDW RS HFA 31 a. F. dar.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Anwendungszeitpunkt

[i]Anwendung ab 2018Die Neufassung der Stellungnahme zur „Aktivierung von Herstellungskosten“ vom ersetzt die gleich lautende Stellungnahme vom . Sie ist für Berichtszeiträume anzuwenden, die nach dem beginnen (bei kalendergleichen Geschäftsjahren somit ab dem derzeitigen Geschäftsjahr 2018). Dabei sind die Regelungen prospektiv anzuwenden. Dies bedeutet, dass keine Änderungen für bis dato aktivierte Vermögensgegenstände notwendig sind; die Neuregelungen finden somit ausschließlich auf für nach dem aktivierte Vermögensgegenstände An...

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