Steuerpflicht von Zinsen aus einer vor dem abgeschlossenen
Kapitallebensversicherung – Verwendung zur Sicherung einer
Immobilienfinanzierung
Leitsatz
Für die Steuerfreiheit von Zinsen aus einer vor dem abgeschlossenen Kapitallebensversicherung, die der Sicherung
eines zur Finanzierung eines Vermietungsobjekts aufgenommenen Darlehens dient, ist auch die Mitfinanzierung der Bereitstellungszinsen
bei einer späteren Umschuldung des Darlehens in die Bagatellgrenze von 2.556 € überschreitender Höhe schädlich (§ 10 Abs.
2 Satz 2 Buchst. a EStG in der am geltenden Fassung; Abgrenzung zum ,
BStBl II 2014, 156, betr. Anschlussfinanzierung mit Disagiovereinbarung).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2018 S. 725 Nr. 13 EFG 2018 S. 635 Nr. 8 ErbStB 2020 S. 62 Nr. 2 UAAAG-79703
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 06.09.2017 - 15 K 2050/16 F
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