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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 763/17

Leitsatz

Leitsatz:

Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V erhalten nach § 47b Abs. 1 S. 1 SGB V Krankengeld in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes, den sie zuletzt bezogen haben. Erhöht sich der Betrag des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes nachträglich, weil die Bundesagentur für Arbeit einem Antrag des Versicherten gemäß § 44 SGB X stattgegeben hat, führt dies auch zu einem höheren Krankengeldanspruch des Versicherten. War das Krankengeld des Versicherten bereits bestandskräftig festgestellt, ist es auf der Grundlage von § 44 SGB X neu festzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAG-79509

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.11.2017 - L 11 KR 763/17

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