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Erbrecht – Wegfall des Bewertungsabschlags nach § 13a Abs. 2 ErbStG (FG)
In einer – die Betriebsgrundstücke nicht umfassenden – Veräußerung von 43,53 % der Vermögensgegenstände einer insolventen Unterpersonengesellschaft, die ihrerseits mit 38 % zum Gesamtwert des Beteiligungsbesitzes eines Personengesellschaftskonzerns beiträgt, kann nach der maßgebenden funktionalen Betrachtungsweise nicht zugleich die schädliche Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen der Obergesellschaft i. S. des § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 ErbStG gesehen werden.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Unterpersonengesellschaft führt nicht zur Aufgabe des Gewerbebetriebs der Obergesellschaft.
Quelle: NWB NAAAG-77971, und 4 K 1044/17 Erb NWB XAAAG-77972