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FG Münster Urteil v. - 7 K 2399/15 E

Gesetze: EStG § 32b, EStG § 4

Gewinnermittlung

Gewinnermittlungsart eines an einer ausländischen Kapitalgesellschaft atypisch still Beteiligten (sog. „Goldfinger-Modell”)

Leitsatz

Ein im Inland ansässiger atypisch stiller Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die im Inland über keine Betriebsstätte verfügt und die ihrerseits aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder dies freiwillig tut, ist nicht befugt, seinerseits den Gewinn aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
GmbH-StB 2018 S. 229 Nr. 7
UAAAG-79366

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 24.01.2018 - 7 K 2399/15 E

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