Steuerpflicht von Prämien für Protection Indemnity-Versicherungen
Leitsatz
1) Ist der Sondertatbestand des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VersStG bei einer „Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines Seeschiffs”
mangels Registereintragung der Schiffe in Deutschland nicht erfüllt, kann gleichwohl eine Steuerpflicht nach den Grundtatbestand
des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VersStG gegeben sein.
2) Mangels gemeinschaftsrechtlicher Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in zwei EU-Mitgliedstaaten wäre eine
eintretende Mehrfacherfassung außerhalb der Regularien zur Versicherungsteuer aufzulösen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 1293 Nr. 25 DStRE 2018 S. 892 Nr. 14 VAAAG-79357
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