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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 06-07 | Sonderausgaben: Alle wichtigen Neuerungen zum Spendenabzug

Wir informieren Sie über alle wichtigen Neuerungen bei der Einkommensteuer-Erklärung für 2017 zum Spendenabzug und machen Sie auf folgende Punkte aufmerksam: Belegvorhaltepflicht statt Belegvorlagepflicht, elektronische Zuwendungsbestätigungen, Hilfe für Flüchtlinge, Crowdfunding, Aufwandsspenden, Spenden und Mitgliedsbeiträge an unabhängige, kommunale Wählervereinigungen, Spenden nach Schenkung unter einer Auflage.

Neues zu berichten gibt es auch, was den Abzug von Spenden als Sonderausgaben angeht.

Als Erstes fällt sicherlich auch Ihnen eine erhebliche Erleichterung ein, die wir dem Steuermodernisierungsgesetz zu verdanken haben: Bei der Steuererklärung für 2017 müssen erstmals keine Papierbelege mehr unaufgefordert beim Finanzamt eingereicht werden. Die Belegvorlagepflicht ist durch eine Belegvorhaltepflicht ersetzt worden. Auch Spendenbelege müssen nur noch dann vorgelegt werden, wenn das Finanzamt diese ausdrücklich anfordert.

Der Sachbearbeiter kann die Vorlage der Bescheinigungen bis zum Ablauf eines Jahres ab der Bekanntgabe des Steuerbescheids verlangen. Solange sollten die Belege also aufbewahrt werden.

Gemeinnützige Organisationen dürfen übrigen...

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