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IWB Nr. 6 vom Seite 212

Informationsaustausch bei Tax Rulings

Steuerberater, Dipl.-Wirtschaftsjurist Thorsten Wagemann, München

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Begriff des Tax Rulings

[i]Tax Rulings als europarechtlich unzulässige Beihilfe?Mit einem sog. Tax Ruling ist üblicherweise die Erteilung eines steuerlichen Vorbescheids oder einer verbindlichen Vorabbeurteilung durch eine Finanzbehörde zur Behandlung eines bestimmten steuerlichen Sachverhalts gemeint. Dabei kann der Inhalt bis hin zu Vereinbarungen zwischen Verwaltung und Steuerpflichtigem über eine individuelle Vorzugsbesteuerung gehen. Damit sind Tax Rulings Mittel, bestimmten Steuerpflichtigen eine vorteilhafte Besteuerung einzuräumen und sie wirken als eine Art von Subvention. In jüngster Zeit nimmt die EU-Kommission Tax Rulings im Rahmen der Prüfung unzulässiger Beihilfen daher stärker in den Fokus.

[i]Individuelle steuerliche Absprachen sind in Deutschland nicht erlaubtSteuerliche „Deals“ zwischen Finanzverwaltung und z. B. ausländischen Investoren sind in Deutschland nicht möglich, da keine gesetzliche Grundlage hierfür vorhanden ist (s. Neumann, IStR 2011 S. 683). Eine spezielle Form des T...

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