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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2487/16

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c

Kindergeld für Kind, das wegen länger andauernder Erkrankung seine begonnene Ausbildung nicht fortsetzen kann

Leitsatz

Kann das Kind aus Krankheitsgründen seine begonnene Ausbildung nicht fortsetzen, so ist es unschädlich, wenn das Ausbildungsverhältnis im Hinblick auf hohe monatlich zu leistende Schulgebühren gekündigt wird. Entscheidend ist allein, dass das Kind die Absicht hat, die Ausbildung fortzusetzen, sobald dies möglich ist und damit weiterhin ausbildungswillig ist.

Fundstelle(n):
KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2018 S. 1658
OAAAG-78571

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.02.2018 - 2 K 2487/16

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