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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 260/17

Gesetze: TabStG § 23

Tabaksteuer: Besitz an Tabakwaren in einem auf einem Grundstück geparkten LKW

Leitsatz

Der Besitzer eines Grundstücks ist nicht Besitzer von Tabakwaren, die sich in einem auf dem Grundstück geparkten LKW, über den er keine Verfügungsmacht hat, befinden. Dies gilt auch dann, wenn er an dem Zigarettenschmuggel beteiligt ist, wenn er keine Tatherrschaft hat.

Fundstelle(n):
JAAAG-78564

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 19.01.2018 - 4 V 260/17

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