Anerkennung eines elektronisch geführten Fahrtenbuchs
Leitsatz
Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt nach der Rspr. des BFH den Anforderungen nur dann, wenn nachträgliche
Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch
ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden. Ein unter
Verstoß gegen diese Grundsätze erzeugter Datenbestand ist kein in sich geschlossenes Verzeichnis und damit auch kein Fahrten-”Buch”
i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG.
Tatbestand
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 9/2018 S. 402 BAAAG-78545
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